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Öffentlich Bestellt und Vereidigt
 

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sich Fachleute einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen und eine besondere Qualifikation in ihrem Fachgebiet nachweisen. Die persönliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit wird ebenfalls untersucht. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen. Danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft (in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern). Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.

Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Indem ein öffentlich bestellten Sachverständigen herangezogen wird, gerät der Auftraggeber eines Gutachtens gar nicht erst in den Verdacht der unlauteren Einflussnahme. Dank des fachlichen Urteil eines öffentlich bestellten Sachverständigen können zwei Vertragspartner oder zwei Konfliktparteien schnell für Rechtssicherheit sorgen. Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Dritten, denen das Gutachten vorgelegt wird, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen. Öffentlich bestellte Sachverständige werden meist auch als Gerichtsgutachter bevorzugt eingesetzt.

 Warum einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Bei kleinen wie großen Baumaßnahmen, können  Schäden auftreten. Bei Sanierungsmaßnahmen kann  im Vorfeld auf bauliche Fehler und auf die Schadensursachen hingewiesen werden. Die "öffentliche Bestellung" ist ein Begriff der deutschen Gesetzgebung, die Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen erleichtert. Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen. Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

Wie finden Sie einen qualifizierten Sachverständigen?

Die Nachfrage nach Sachverständigen-Dienstleistungen nimmt zu. Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, benötigen das Know-how des Sachverständigen und stehen vor der Frage: wie einen qualifizierten Sachverständigen finden? Die Antwort: Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität, unabhängig und unparteiisch.

Leistung ?

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, stellen Tatsachen fest oder ermitteln Ursachen. Sie beraten und führen auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen durch, sie analysieren und bewerten. Können als Schiedsgutachter tätig sein. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde. Öffentlich bestellte Sachverständige begleiten Sie von Anfang an, regeln für Sie die Unstimmigkeiten, sind kompetent in allen Fragen ihres Tätigkeitsbereiches.

Guter Rat muss nicht teuer sein, günstiger als einen Schaden ist er allemal.

Kontakt

Gerne nennt Ihnen die zuständige Kammer einen für Ihr Anliegen geeigneten Sachverständigen.